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Urnenaufbewahrung zu Hause

  • Das Aufbewahren einer Urne zu Hause ist in Österreich möglich, sofern die Zustimmungen des/der Wohnungseigentümer*in bzw. des/der Grundstückseigentümer*in sowie die der Gemeinde vorliegen.

  • Auch die Aufbewahrung der Urne im eigenen Garten ist möglich.

  • Ein Antrag auf „Urnenaufbewahrung zu Hause“ muss bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Bei einem Umzug muss erneut dieser Antrag gestellt werden.

  • Rechtlich untersagt ist das Verstreuen, aber auch die eigenhändige Entnahme der Asche.

  • Die Entnahme einer Teilmenge zur Fertigung von Gedenkschmuck, Edelsteinen und Diamanten ist nur dem Bestatter erlaubt.

  •  Verabschiedungen und Trauerfeiern sind auch im privaten Rahmen, ebenso wie am Friedhof möglich (eigene Organisation oder Organisation durch den Bestatter).

Fragen und Antworten zur Urnenaufbewahrung zu Hause

 

Darf die Urne selbstständig nach Hause transportiert werden?

Mit der Bewilligung der Gemeinde darf die Urne vom Krematorium oder dem Bestatter entgegengenommen und nach Hause transportiert werden. Diese Bewilligung ist bei Verlangen vorzuzeigen.

 

Welche Schritte sind notwendig für die Bestattung zu Hause?

  1. Einen Bestatter wählen und die Feuerbestattung beauftragen

  2. Auswahl des Urnenmodells (beim Bestatter, oder im Internet)

  3. Einäscherung im Krematorium

  4. Einholung der Zustimmungserklärung des/der Grundstücksbesitzer*in/Vermieter*in/Wohnungseigentümer*in

  5. Antrag auf Aufbewahrung der Urne zu Hause bei der Gemeinde

  6. Erteilung der Genehmigung durch die Gemeinde

  7. Übernahme der Urne vom Bestatter (Vorweisen der Genehmigung)

  8. Transport der Urne nach Hause

  9. Aufstellen der Urne an einem pietätvollen Platz in den Wohnräumen bzw. Aufbewahrung der Urne in einer würdigen Gedenkstätte im Garten

Achtung:  Das Begraben der Urne am eigenen Grund ist nicht erlaubt!

Das ist nur mit einem bewilligten „Antrag auf Privatbegräbnisstätte“ möglich!

 

Wo darf die Urne zu Hause aufbewahrt werden?

Es soll ein pietätvoller Platz im Haus oder in der Wohnung sein. Der Aufbewahrungsort muss bei der Antragstellung auf einem Plan der Wohnung gekennzeichnet sein. In Graz wird auch ein Foto des Raumes mit dem Andachtsplatz verlangt und dieses soll dem Ansuchen beigelegt werden.

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